Die Überschrift lautet ja bewusst auch Webhumor. Nun habe ich gestern gelesen, dass man den Eiffelturm nachts nicht veröffentlichen darf.
Ein Auszug
wenn ein Gebäude als Kunstwerk anzusehen ist (zB die Eiffelturm), darf es nur dann fotografiert werden, wenn es sich nicht nur um ein zeitlich begrenztes Kunstwerk handelt (zB der von Christo verhüllte Reichstag) und wenn lediglich die Straßenansicht als Perspektive gewählt wird.
Diese sog. Panoramafreiheit gibt es aber in Frankreich nicht. Da nationales Recht zu beachten ist, muss man schauen, ob nicht aus anderen Gründen der Eiffelturm abfotografiert und veröffentlicht werden darf.
Da Monsieur Eiffel über 70 Jahre tot ist, sind seine Rechte am Bild des Eiffelturms erloschen.
Die Beleuchtung gilt ebenfalls als Kunstwerk und wurde aber erst später (noch keine 70 Jahre) installiert. Damit darf man den Trum ohne Beleuchtung veröffentlichen, mit Beleuchtung nicht.
Das ist doch krass, oder.